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   BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02, 3 C 50.02   

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https://dejure.org/2002,20752
BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02, 3 C 50.02 (https://dejure.org/2002,20752)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 3 B 93.02, 3 C 50.02 (https://dejure.org/2002,20752)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 3 B 93.02, 3 C 50.02 (https://dejure.org/2002,20752)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, denn das angefochtene Urteil weicht - wie die Klägerin zutreffend dargelegt hat - von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1994 (- BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240) ab und beruht auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 50.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus;

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02
    Worin diese beiden Kategorien voneinander abweichen, hat der Senat in seinem Urteil vom 13. September 2001 (- BVerwG 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97, 100 f.) des Näheren ausgeführt.
  • BVerwG, 18.09.1998 - 3 B 25.98

    Offene Vermögensfragen - Zuordnung als Verwaltungsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02
    Soweit sich das Verwaltungsgericht hierbei auf den Beschluss des Senats vom 18. September 1998 (- BVerwG 3 B 25.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 29) beruft, verkennt es, dass sich die von ihm zitierte Aussage auf das allgemeine, nicht aber auf das im Streitfall allein relevante kommunale Finanzvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV bezieht.
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